Unser kostengünstiges Vereinskonto bieten wir allen Vereinen bzw. Organisationen an, die die Kriterien des §52 AO erfüllen - und als gemeinnützig anerkannt sind. Dazu gehören z.B.: Schulfördervereine, Kindergärten oder deren Fördervereine, Heimatvereine, Sportvereine ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sowie caritative Einrichtungen. Aber auch Einrichtungen, die einen anerkannten, gemeinnützigen Träger haben können hiervon profitieren. Dies sind beispielsweise Stadtbüchereien, Schulen ohne Förderverein oder Jugendgruppen von Kirchengemeinden. Dieses Angebot gilt ausschließlich für Vereine aus unserer Region1.
Hinweise:
1 Gilt nur, wenn der Verein seinen Hauptsitz in unserer Region (Geschäftsgebiet) hat. Diese umfasst die Städte Bochum, Herne, Sprockhövel, Wetter und Witten.
2 Der reduzierte Grundpreis gilt nur neben einem zum Standardpreis geführten Girokonto des Kontomodells „Vereinskonto“ für weitere Konten innerhalb des gleichen Kundennummernkreises (bis auf die letzten zwei Ziffern identische Nummern) und nur innerhalb des gleichen Kontomodells. Das jeweils erste Girokonto wird somit mit dem jeweils gültigen Monatsgrundpreis abgerechnet.