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Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Alle Mitglieder unserer Bank bei wichtigen Entscheidungen zu beteiligen ist aufgrund der Größe einer solchen Versammlung nicht möglich. Darum haben wir in unserer Satzung geregelt, dass für je einhundert Mitglieder ein Vertreter zu wählen ist. Diese Wahlen finden alle vier Jahre statt. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Aktuell nehmen somit 226 Vertreter die Rechte der Mitglieder in einer Vertreterversammlung wahr.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.